Rechtliche Aspekte für Sie selbst

Falls Sie sich um Ihre Angehörigen kümmern, ihnen helfen oder sie pflegen und dazu noch berufstätig sind, müssen Sie dies auf irgendeine Art und Weise miteinander vereinbaren können.

Fragen zum Thema Arbeitsrecht, zu Lösungen, die Sie für sich aushandeln können, werden in dieser Rubrik behandelt. Ihren Arbeitgeber wird es sicherlich interessieren, dass es gezielte Angebote für Unternehmen gibt. Diese Stellen können für jedes Unternehmen massgeschneiderte Lösungen finden.

 

Arbeitsrecht

Arbeitsgesetz (ArG)

Das Arbeitsgesetz schützt Arbeitnehmende mit Familienpflichten. Als Familienpflichten gelten die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahe stehender Personen.

Aber nicht alle Unternehmen müssen sich an das Arbeitsgesetz halten.

Sofern das Arbeitsgesetz angewendet wird, schützt es Arbeitnehmende mit Familienpflichten. Als Familienpflichten gelten gemäss dem Gesetz (Art. 36 Abs. 1 ArG):

  • Die Erziehung von Kindern bis 15 Jahren
  • Die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger oder nahe stehender Personen

Die Arbeitnehmenden müssen die enge Beziehung zwischen der pflegebedürftigen angehörigen Person bzw. der nahe stehenden Person belegen.

Artikel 36 des Arbeitsgesetzes (ArG) sieht einige besondere Bedingungen vor für die Beschäftigung der betroffenen Arbeitnehmenden:

  • Der Arbeitgeber hat bei der Festsetzung der Arbeits- und Ruhezeit auf Arbeitnehmer mit Familienpflichten besonders Rücksicht zu nehmen;
  • Arbeitnehmer mit Familienpflichten dürfen nur mit ihrem Einverständnis zu Überzeitarbeit herangezogen werden;
  • Auf ihr Verlangen ist ihnen eine Mittagspause von wenigstens anderthalb Stunden zu gewähren.

 

Teilzeitarbeit

 

Vielleicht wollen Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren, um mehr Zeit für die Betreuung Ihrer Angehörigen zu haben. In dem Fall werden Sie um eine Teilzeitstelle verhandeln müssen. Vorher sollten Sie aber die Regeln kennen, die für Teilzeitarbeit gelten. Im Dokument «Teilzeitarbeit - Das regelt das Gesetz» (PDF) sind alle gesetzlich geregelten Punkte bezüglich Teilzeitarbeit zusammengefasst.

teilzeitarbeit_-_das_regelt_das_gesetz.pdf

 

Urlaube für betreuende Angehörige

Seit 2021 sind zwei neue Arten von Urlaub für pflegende Angehörige eingeführt worden. Davon profitieren Eltern kranker Kinder und alle Erwerbstätigen, die einen Verwandten ohne direkte familiäre Beziehung und ohne rechtliche Verpflichtung unterstützen und pflegen. Es gibt verschiedene Formen von Urlaub, die den Begünstigten auf unterschiedliche Weise ausgezahlt werden. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Formen von Urlaub für pflegende Angehörige.

Beide Urlaubstypen werden im Menü Praktische Hinweise - Am Arbeitsplatz - Sich informieren beschrieben.

 

Individuelle Lösungen

Jedes Unternehmen bestimmt selbst, wie die Arbeit intern organisiert wird. Es gibt keine Standardlösung, sondern mehrere Möglichkeiten, wie Arbeitnehmende Arbeit und Familie unter einen Hut bringen können.

Grössere Unternehmen verfügen häufig über einen Massnahmenkatalog, der vor allem besondere Arbeitsmodelle umfasst, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben zu ermöglichen. Es ist daher immer gut, sich zu informieren.

Die Sensibilisierung von Unternehmen für das Thema der Vereinbarkeit der Berufstätigkeit mit Care-Arbeit zeigt langsam Wirkung. Doch noch wird zu selten offen darüber diskutiert. Am Arbeitsplatz reden nur sehr wenige betreuende Angehörige über ihr doppeltes Engagement. Und wenn sie es tun, ist es meist wegen wachsender Probleme und weil es unmöglich ist, sich ganz diskret «zu arrangieren».

Es ist also gut, wenn Sie sich vorbereiten. In der Rubrik «Praktische Hinweise – Am Arbeitsplatz – Organisieren und Koordinieren» finden Sie Tipps für die erfolgreiche Aushandlung einer an Ihre Situation angepassten Vereinbarung. Es ist auf jeden Fall wichtig, eine individuelle Lösung schriftlich festzuhalten. Geben Sie sich nicht mit mündlichen Vereinbarungen zufrieden.

vereinbarung_-_zusatz_zum_arbeitsvertrag_bei_care-aufgaben.pdf

 

Hilfe bekommen

Es gibt auch Organisationen, die Sie begleiten können. Zum Beispiel die Fachstelle UND, die Privatpersonen, Männern und Frauen, Beratung sowie Lösungen zur Organisation des Alltags anbietet. Die Liste der Adressen in Ihrer Nähe enthält auch Adressen von Verbänden in Ihrer Region, die Ihnen zur Seite stehen können (siehe «Wichtige Unterlagen» weiter unten).

 

Schriftlich zu regelnde Punkte

Folgende Punkte müssen in Ihrer persönlichen Vereinbarung geregelt werden:

  • Lohn: Handeln Sie lieber einen Monatslohn statt einen Stundenlohn aus. Im Monatslohn sind die Ferien- und Feiertagsentschädigungen inbegriffen.
  • Arbeitszeit: Die Arbeitszeit (Anzahl Stunden pro Woche oder Monat) sowie die Wochentage, an denen Sie normalerweise arbeiten, sind festzulegen.
  • Überstunden: Sie werden mit einem Zuschlag von 25 % ausbezahlt oder durch Freizeit von mindestens der gleichen Dauer ausgeglichen. Sie können vereinbaren, dass Überstunden nicht oder ohne Zuschlag bezahlt werden, aber Sie müssen es schriftlich festhalten.
  • Ferien: mindestens 4 Wochen pro Jahr oder mehr, je nach Reglement Ihres Unternehmens.
  • Lohnfortzahlung bei Unfall: Sie sind ab 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche obligatorisch versichert gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, Unfälle auf dem Arbeitsweg und Nichtberufsunfälle. Ab dem 3. Tag werden 80 % des Lohns ausbezahlt.
  • Pflege von Angehörigen: Sie haben nur für die Betreuung kranker Kinder, die Ihrer Verantwortung unterstehen, Anspruch auf bis zu drei freie Tage. Für andere Angehörige gilt dieser Schutz nicht.
  • Pensionskasse: Informieren Sie sich, ob Ihr Arbeitgeber auf den Koordinationsabzug verzichtet oder ihn gemäss Ihrer neuen Arbeitszeit reduziert. Denn gemäss dem Gesetz muss Ihr Lohn, wenn Sie Ihren Beschäftigungsgrad reduzieren wollen, mindestens CHF 22'050.– (ab 1.1.2023) pro Jahr betragen, damit Sie Zugang zu den Spargeldern der beruflichen Vorsorge haben. Falls Ihr Lohn über dieser Schwelle liegt, wird in der Regel der gesamte Koordinationsabzug abgezogen, d. h. CHF 25'725.– (ab 1.1.2023) Ihres Lohns (siehe Reglement Ihrer Pensionskasse). In dem Fall ist nur ein kleiner Teil Ihres Lohns versichert, was bei der Pensionierung für Sie ungünstig ist.

Falls Sie das Gefühl haben, dass ausser Ihnen noch weitere Kollegen und Kolleginnen in der gleichen Situation wie Sie sind, können Sie Ihrem Arbeitgeber vorschlagen, dass eine Fachstelle für die Analyse der Unternehmenssituation eingeschaltet wird. Es werden dann massgeschneiderte Lösungen vorgeschlagen (siehe folgenden Punkt). Alle rechtlichen Aspekte werden ebenfalls analysiert.

 

Weiterführende Informationen

Dokument « Teilzeitarbeit - Das regelt das Gesetz » (PDF)

teilzeitarbeit_-_das_regelt_das_gesetz.pdf

Dokument « Vereinbarung - Zusatz zum Arbeitsvertrag bei Care Aufgaben » (PDF)

vereinbarung_-_zusatz_zum_arbeitsvertrag_bei_care-aufgaben.pdf

 

Wichtige Unterlagen

Liste der Adressen in Ihrer Nähe, Rubriken «Beraten - Berufs-, Bildungs- und Laufbahnberatung», «Beraten - Vereinbarkeitsberatung».

« Teilzeitarbeit fair geregelt», Broschüre von Travail.Suisse, Bern 2015.
Tipps, Vorteile und Nachteile, auszuhandelnde Punkte, zehn Regeln der Teilzeitarbeit, Beispiele aus der Praxis.

www.infomutterschaft.ch, Rubrik «Baby ist geboren – Arbeitnehmende mit Kindern – Teilzeitarbeit»

www.mamagenda.ch, Rubrik «Checklisten und Tools», Dokument «Arbeitszeitmodelle – Kreativität zahlt sich aus!» (PDF)

«KMU-Handbuch ‹Beruf und Familie›», Staatssekretariat für Wirtschaft, Bern 2007.

Fachstelle UND – Familien- und Erwerbsarbeit für Männer und Frauen (Deutsch, Französisch)

Ich habe viele Fragen

Wir haben die häufigsten Fragen zusammengestellt. Sie werden dort sicherlich erste Antworten finden.

Dringend: Ich brauche Tipps !

Wie organisieren Sie Ihre Arbeit und Ihre Anwesenheit bei Ihren Eltern? Wie gehen Sie mit Ihren unmittelbaren und konkreten Sorgen um? Finden Sie Tipps für verschiedene Notsituationen.