Das Krankenpflegepersonal vollzieht eine Bedarfsabklärung um zu vermeiden, dass die Leistungen ungenügend oder im Gegenteil über dem Bedarf liegen. Die Bedarfsabklärung ist obligatorisch und wird durch die Krankenkasse übernommen.
Monthey - St-Maurice
Martigny - Entremont
Sion - Hérens - Conthey
Sierre
Visp - Westlich Raron - Leuk
Brig - Östlich Raron - Goms