Opferhilfe-Beratungsstellen

Jede Person kann ein Opfer OHG (Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten und Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten) werden, wenn sie aufgrund einer Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität geschädigt wurde. Dabei kann es sich beispielsweise um schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Handlung mit einem Kind, Verkehrsunfall, Todesdrohung oder Entführung handeln.
Violence - Conseil et soutien en cas de violence domestique
gratuit
Mittelwallis Unterwallis Oberwallis
Postfach 686
3900 Brig-Glis
VS Valais - Wallis - Vallese
027 946 85 32