Jede Person kann ein Opfer OHG (Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten und Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten) werden, wenn sie aufgrund einer Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität geschädigt wurde. Dabei kann es sich beispielsweise um schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuelle Handlung mit einem Kind, Verkehrsunfall, Todesdrohung oder Entführung handeln.
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