Zulagen für Betreungsaufgaben
Zulagen für Betreuungsaufgaben
Auf nationaler Ebene gibt es keinen eigentlichen «Lohn», mit dem Ihr Engagement für betreute Angehörige abgegolten werden kann. In verschiedenen Kantone und Gemeinden erhalten betreuende Angehörige einen kleinen symbolischen Betrag.
Zulagen für betreuende Angehörige (Kantone, Gemeinden)
(Tabelle aus dem Bericht des Bundesrates vom 5. Dezember 2014)Art der Entschädigung | Kanton, Gemeinde | Beiträge | Art der Betreuungszulage |
---|---|---|---|
Pausschalentschädigung pro Tag, abgestufte Tarife nach Pflegebedürftigkeit | FR | 15 - 25.- | finanzielle Anerkennung |
BS | 7.80 - 31.20 | finanzielle Anerkennung | |
Pauschalentschädigung pro Tag | Arlesheim (BS) | 30.- | finanzielle Anerkennung |
Schönenbuch (BL) | 28.- | finanzielle Anerkennung | |
Schaffhausen (SH) Allschwill (BL) Meierskappel (LU) | 25.- | finanzielle Anerkennung | |
Muttenz, Laufon (BL) | 20.- | finanzielle Anerkennung | |
Pausschalentschädigung pro Stude | Opfikon (ZH) | 28.15 | Entlohnungskarakter |
Küssnacht (SZ) Altstätten (SG) Hedingen (ZH) | nicht bekannt | Entlohnungskarakter | |
VD | VonCHF 137.50 bis 550.- Hinweis: Der Betrag hängt von der Höhe der Hilflosenentschädigung ab, die die betreute Person erhält, sowie von einer Reihe von Bedingungen. | finanzielle Anerkennung | |
Betrag pro geleistete Stunde und Verrechnung mit Ergänzungsleistungen | TI | Je nach Pflegebedarf u. hypothetischem Lohn der pflegenden Person | Entlohnungskarakter |
Direkte Links aus der Liste im Bericht des Bundesrates vom 5. Dezember 2014 :
Weitere Gemeinden und Kantone prüfen die Einführung solcher Direkthilfen. Da sich die Situation schnell entwickelt, ist es empfehlenswert, sich direkt an die zuständigen kantonalen oder kommunalen Dienststellen zu wenden.
Der Kanton Waadt veröffentlicht eine Tabelle mit den finanziellen Hilfen des Bundes und der Kantone (VD) für pflegende Angehörige.
Appenzell Ausserrhoden
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden bietet auf seiner Website eine Liste mit nützlichen externen Adressen für betreuende Angehörige.
Aargau
Informationen und Entlastungsangebote für Personen, die Angehörige, Freunde und Familienmitglieder unterstützen, betreuen oder pflegen, auf der Website www.ag.ch/ichhelfe
Basel-Landschaft
Der Kanton Basel-Landschaft bietet verschiedene Informationen und Dienstleistungen für betreuende Angehörige auf der Website des Kantons an, wobei für jede Information die zuständigen Kontaktstellen angegeben sind.
Freiburg
Der Kanton Freiburg gewährt verschiedene Hilfen für betreuende Angehörige (Hotline, Pauschalentschädigungen, verschiedene Leistungen). Diese sind auf der Website des Kantons aufgeführt, ebenso die zuständigen Stellen.
Genf
Der Kanton Genf gewährt verschiedene Hilfen für betreuende Angehörige. Diese sind auf der Website des Kantons aufgeführt, ebenso die zuständigen Stellen.
Glarus
Der Kanton Glarus bietet Beiträge für Privathaushalte sowie die Dienste mehrerer Pflegekoordinatorinnen und -koordinatoren im Rahmen der Fachstelle Koordination Gesundheit KOGE auf der Website des Kantons an.
Graubünden
Der Kanton Graubünden gewährt verschiedene Hilfen für betreuende Angehörige. Diese sind auf der Website des Kantons detailliert aufgeführt, ebenso die zuständigen Stellen.
Jura
Der Kanton Jura bietet verschiedene Leistungen an, darunter auch eine Notfallkarte. Auf der Website des Kantons finden Sie die Adresse des zu kontaktierenden Sozialamts.
Luzern
Personen, die eine angehörige Person, die zu Hause lebt, regelmässig und unentgeltlich betreuen, erhalten als Anerkennung eine Zuwendung. Die betreuten Personen selbst erhalten einen Gutschein für bestimmte Angebote, die sie entlasten sollen. Beide Leistungen werden jährlich ausbezahlt und sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons.
Neuenburg
Der Kanton Neuenburg hat für betreuende Angehörige die App «approches» entwickelt, die die im Kanton Neuenburg verfügbaren Angebote und Informationen zusammenfasst, sowie eine Hotline «Proches Info NE» und eine Broschüre. Auf der Website des Kantons finden sich Informationen zu diesen Angeboten.
Nidwalden / Obwalden
Die Website Gesundheit Alter Nidwalden informiert über kompetente Anlaufstellen zu verschiedenen Themen und ich auch für Bewohner:innen des Kantons Obwalden gültig.
St. Gallen
Der Kanton St. Gallen gewährt verschiedene Unterstützungsleistungen für betreuende Angehörige. Diese sind auf der Website des Kantons detailliert aufgeführt, ebenso die zuständigen Stellen.
Tessin
Der Kanton Tessin gewährt verschiedene Hilfen für betreuende Angehörige. Diese sind auf der Website des Kantons detailliert aufgeführt, ebenso die zuständigen Stellen.
Waadt
Der Kanton Waadt gewährt verschiedene Hilfen für betreuende Angehörige. Diese sind auf der Website des Kantons detailliert aufgeführt, ebenso die zuständigen Stellen.
Weitere Informationen zu den erstatteten Kosten finden Sie auf der Seite Allgemeine Informationen – Finanzielle Aspekte.
Hinweis: Der Kanton Waadt veröffentlicht eine Tabelle, die die finanziellen Hilfen des Bundes und des Kantons (VD) für betreuende Angehörige zusammenfasst (2021).
Zug
Der Kanton Zug und die Gemeinden des Kantons Zug helfen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Verbänden, das passende Angebot für die Bedürfnisse von betreuenden Angehörigen zu finden. Die Website des Kantons Zug informiert über die verschiedenen Angebote.
Anstellung bei einer Spitex-Organisation – nur für die Grundpflege
In einigen Kantonen (z. B. in Graubünden) bieten Spitex-Organisationen betreuenden Angehörigen manchmal die Möglichkeit, sich anstellen zu lassen. Das Dokument «Anstellung in einer Spitex-Organisation» erläutert das Prinzip.
Siehe auch die Seite Bezahlt werden (Grundversorgung).
Betreuungsgutschriften: von Ihnen selbst anzumelden
Sobald Ihre angehörige Person von einer Versicherung (AHV, IV, Unfallversicherung oder Militärversicherung) eine Hilflosenentschädigung für mittlere oder schwere Hilflosigkeit bezieht und Sie sie betreuen, haben Sie Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift.
Es handelt sich dabei um ein fiktives Einkommen, das Ihrem persönlichen AHV-Konto gutgeschrieben wird. Ihre künftige AHV-Rente berechnet sich anhand der Summe Ihres gesamten Einkommens. Diese Betreuungsgutschriften sorgen folglich dafür, dass Sie eine höhere Rente erhalten. Mit jedem Jahr, in dem Sie Ihre angehörige Person betreuen, wird Ihnen ein Einkommen in Höhe der dreifachen Minimalrente gutgeschrieben, die zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung gilt. Hinweis: Sie müssen diese Betreuungsgutschriften jedes Jahr der kantonalen Ausgleichskasse melden.
Sie können auch Betreuungsgutschriften erhalten, wenn Ihre angehörige Person nicht im selben Haushalt wie Sie lebt, Sie müssen sie aber einfach erreichen können (weniger als 30 km entfernt oder weniger als eine Stunde Fahrt). Betreuungsgutschriften können von folgenden Angehörigen beantragt werden: Ehegattin/Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Urgrosseltern, Enkel, Schwiegereltern, Stiefkinder sowie der oder die Lebenspartner:in, der oder die mit der versicherten Person seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im gleichen Haushalt lebt.
Geldleistungen oder Vergütungen für Ihre angehörige Person
Je nach Sozialversicherung und Situation kann Ihre angehörige Person Geldleistungen zur Abgeltung der Betreuungsdienstleistungen erhalten. Die Krankenzusatzversicherungen bieten solche Leistungen an. Schauen Sie sich die Versicherungspolicen Ihrer angehörigen Person genau an und fragen Sie direkt bei der Krankenkasse nach.
Wichtige Informationen
Das Wichtigste im Überblick
Die 3 wichtigsten Punkte, die man wissen sollte, wenn man berufstätig ist und Angehörige betreut.
Testimonial-Videos anschauen
Erfahren Sie, wie andere betreuende Angehörige, die Situation erleben. Sie erzählen davon, wie sie ihre verschiedenen Aufgaben miteinander vereinbaren.