Untermiete gegen Hilfe
Ihre angehörige Person wohnt allenfalls in einer Wohnung oder in einem Haus, das für ihre Bedürfnisse zu gross geworden ist. Bei einer Wohnlage in der Stadt oder in Stadtnähe kann ein Zimmer an einen Studenten, eine Praktikantin oder eine auszubildende Person untervermietet werden. Im Gegenzug – für einen Teil der Miete oder die ganze Miete – kann die junge Person um Hilfe gebeten werden.
Weil günstige Wohnungen knapp sind, bieten private Initiativen an, als Vermittler zwischen den Studierenden und den Vermietern zu fungieren. Die Organisation trifft sich mit beiden Parteien, um ihre Bedürfnisse zu eruieren, und stellt den Kontakt zwischen den Personen her, die einander helfen können. Die meisten Vereinbarungen sind auf ein Jahr befristet. Das Prinzip der Untermiete gegen Hilfeleistungen beruht auf dem Grundsatz des gegenseitigen Respekts, d. h. Diskretion, Respekt, Vertrauen sowie Dialog und Toleranz.
Die Untermiete muss von der Verwaltung oder den Eigentümern der Wohnung Ihrer angehörigen Person im Voraus genehmigt werden.
Die geleisteten Dienste ersetzen aber nicht die Interventionen von Gesundheitsexperten. Doch alleine die Anwesenheit einer weiteren Person im Haus oder in der Wohnung kann Ihre angehörige Person beruhigen.
Wichtige Informationen
Vermittlung von älteren Menschen und Studierenden in der Region Zürich: Wohnen für Hilfe, von ProSenectute Zürich.
Vermittlung von älteren Menschen und Studierenden in der Romandie www.ensembleavectoit.com
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