Unfall

Am Arbeitsplatz erhalten Sie einen Anruf: Ihr Vater ist im Treppenhaus gestürzt oder Ihre Mutter hat sich zu Hause verletzt.

Was tun?

Die folgenden Schritte helfen Ihnen, die Situation optimal zu bewältigen:

1. Beurteilen Sie die Situation

Nehmen Sie sich am Arbeitsplatz unbedingt genügend Zeit, um die Situation einzuschätzen, damit Sie angemessen reagieren können.

  • Falls es der Ernst der Lage erfordert (bei Lebensgefahr wie Blutverlust, Bewusstlosigkeit usw.), rufen Sie unverzüglich die Ambulanz unter 144 an.
  • In einem weniger dringenden Fall müssen Sie für das weitere Vorgehen zuerst Informationen sammeln:
    1. Können Sie mit Ihrer angehörigen Person sprechen?
    2. Können Sie eine:n direkte:n Nachbar:in erreichen, damit er oder sie nachschaut?
    3. Können Sie rasch jemanden aus Ihrer Familie hinschicken?
  • Kontaktieren Sie die oder den diensthabende:n Ärtzin oder Arzt oder die Notfallzentrale, um abzuschätzen, ob basierend auf den von Ihnen gesammelten Angaben eine Untersuchung oder eine Behandlung notwendig ist. Organisieren Sie ggf. einen Arztbesuch.
  • Wird Ihre angehörige Person bereits von einer Organisation betreut, kontaktieren Sie diese, klären Sie ab, ob in den nächsten Stunden ein Besuch geplant ist, und melden Sie ihr den Unfall. Sie wird den Notfall zwar nicht für Sie regeln, aber sie muss informiert sein.


2. Am Arbeitsplatz

Nach einer möglichst gründlichen Einschätzung der Lage informieren Sie unverzüglich Ihre vorgesetzte Person, falls Sie Zeit benötigen, um eine Betreuung vom Arbeitsplatz aus zu organisieren. Falls Ihre Anwesenheit vor Ort erforderlich ist, teilen Sie Ihrer vorgesetzten Person mit, dass Sie gehen müssen. Geben Sie an, wie lange Sie voraussichtlich abwesend sein werden. Geben Sie an, wie Sie während Ihrer Abwesenheit erreicht werden können.

3. Gehen Sie zur Notaufnahme

Nehmen Sie das Dossier und die medizinischen Informationen zu Ihrer angehörigen Person mit. Sie werden sicherlich entsprechende Angaben machen müssen (Koordinationsrolle).

4. Folgen des Unfalls

Informieren Sie sich bei der Ärztin / beim Arzt über die direkten Folgen des Unfalls, um abzuschätzen, ob Ihre Anwesenheit erforderlich ist oder sein wird.

5. Nach der Krisensituation

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber nach dem üblichen Vorgehen, falls sich ein solcher Fall erneut ereignen sollte. Gibt es keine besondere Regelung, sollten Sie über Ihre Herausforderungen punkto Vereinbarkeit – heute wie in Zukunft – informieren.

Lesen Sie die Seite «Praktische Ratschläge – Am Arbeitsplatz – Sich informieren»„, insbesondere betreffend den neuen Urlaub für betreuende Angehörige.

Um auf alles vorbereitet zu sein, sollten Sie darüber nachdenken, wie Entscheidungen getroffen werden sollen, falls Ihre angehörige Person infolge eines Unfalls oder einer Krankheit urteilsunfähig wird. Ihre angehörige Person kann selbst Vorkehrungen treffen, z. B. einen Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung erstellen. In der Rubrik Allgemeine Informationen – Rechtliche Aspekte – Für Ihre angehörige Person finden Sie weitere Angaben.

Weiterführende Informationen

Welche Organisationen können mich unterstützen?

Dank dem schweizweiten Verzeichnis regionaler Adressen finden Sie rasch nützliche Adressen für die Dienstleistungen, die Sie suchen.

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Erfahren Sie, wie andere betreuende Angehörige, die Situation erleben. Sie erzählen davon, wie sie ihre verschiedenen Aufgaben miteinander vereinbaren.

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