Untermiete gegen Hilfe

Ihre angehörige Person wohnt allenfalls in einer Wohnung oder in einem Haus, das für ihre Bedürfnisse etwas zu gross geworden ist. Bei einer Wohnlage in der Stadt oder in Stadtnähe (mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar) kann ein Zimmer an einen Studenten, eine Praktikantin oder eine auszubildende Person untervermietet werden. Im Gegenzug – für einen Teil der Miete oder die ganze Miete – kann die junge Person um Hilfe gebeten werden.

Weil günstige Wohnungen knapp sind, bieten private Initiativen an, als Vermittler zwischen den Studierenden und den Vermietern zu fungieren. Die Organisation trifft sich mit beiden Parteien, um ihre Bedürfnisse zu eruieren, und stellt den Kontakt zwischen den Personen her, die einander helfen können. Die meisten Vereinbarungen sind (im Allgemeinen auf ein Jahr) befristet. Das Prinzip der Untermiete gegen Hilfeleistungen beruht auf dem Grundsatz des gegenseitigen Respekts, d. h. Diskretion, Respekt, Vertrauen sowie Dialog und Toleranz.

Die Untermiete muss von der Verwaltung oder den Eigentümern der Wohnung Ihrer angehörigen Person im Voraus genehmigt werden. Falls die Wohnung Ihrer angehörigen Person gehört, entfällt dieser Punkt.

Die geleisteten Dienste ersetzen aber nicht die Interventionen von Gesundheitsexperten.

Doch alleine die Anwesenheit einer weiteren Person im Haus oder in der Wohnung kann Ihre angehörige Person beruhigen.

 

Wichtige Informationen

In der Westschweiz www.ensembleavectoit.com

Raum Zürich: Pro Senectute Zürich

 

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