Die verschiedenen Wohneinrichtungen

Wenn Sie Adressen in der Datenbank suchen, können Sie die Art der Leistungen wählen. Die Art der Wohneinrichtung hängt von den Bedürfnissen zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Es ist gut zu wissen, was welche Einrichtung abdeckt, damit Ihre Suche zielführend ist.

Die meisten ständigen Wohneinrichtungen haben eine Warteliste. Daher ist es ratsam, Ihre Angehörigen möglichst früh provisorisch anzumelden, damit sie letztlich nicht weit entfernt von ihrem eigenen oder Ihrem Wohnort untergebracht werden müssen.

Gemeinschaftswohnungen

Bei einer Gemeinschaftswohnung wie den «Domino»-Wohnungen, die Pro Senectute Jura oder Wallis anbietet, leben in einer grossen Wohnung 4 bis 6 Personen, die jeweils über ein eigenes Zimmer verfügen, das sie nach ihren Wünschen möblieren können.

Es stehen Gemeinschaftsräume – Wohnzimmer, Esszimmer, Küche – sowie Waschmaschine und Trockner zur Verfügung. Je nachdem gibt es in jedem Zimmer sanitäre Anlagen oder sie sind auf jeden Fall in genügender Anzahl für alle Bewohner vorhanden.

Die Wohnungen sind an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst, d. h. ohne bauliche Hindernisse konzipiert. Einige Stunden pro Woche ist eine Betreuungsperson anwesend. Es handelt sich hierbei um eine Alternative, die sich zwischen der früheren Wohnung und dem Pflegeheim einordnet.

Die Gemeinschaftswohnung hat verschiedene Vorteile. Sie eröffnet folgende Möglichkeiten:

  • Verbleib zu Hause in der eigenen Stadt oder dem eigenen Dorf
  • Erhalt der Beziehungen und Kontakte
  • Bekämpfung von Einsamkeit und Isolierung
  • Verstärktes Sicherheitsgefühl (Sicherheit zu Hause dank Telealarm)
  • Förderung von Solidarität zwischen den Bewohnern
  • Einnehmen einer neuen sozialen Rolle
  • Einfache Organisation von Mahlzeiten, sei es durch die Zubereitung vor Ort oder durch einen Mahlzeitendienst

Alterswohnungen

Diese Wohnungen ermöglichen den betreffenden Personen ein eigenständiges Leben, bieten aber bei Bedarf Pflege- und Unterstützungsleistungen an. Die meisten Kantone veröffentlichen eine Liste der Wohnungen auf ihrer Website.

Alterswohnungen zeichnen sich durch folgende Hauptmerkmale aus:

  • Baulich geeignete Wohnungen, die den geltenden Normen und Vorschriften entsprechen (SIA-Norm 500: Hindernisfreie Bauten)
  • Vorhandensein von Lebensräumen ohne bauliche Hindernisse, speziell für altersbedingt geschwächte Menschen
  • Lage der Alterswohnungen in der Nähe der Leistungsanbieter, damit die Mieter einfacher am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können
  • Inkludierung einer im Voraus definierten und pauschal fakturierten Leistungspalette sowie von optionalen Dienstleistungen, die auf Anfrage beansprucht werden können. Die Erbringung dieser optionalen Dienstleistungen erfolgt organisiert und kontinuierlich durch offizielle Dienstleister und kann Bestandteil des Mietvertrags sein.
  • Zugang zu kantonalen Darlehen zur Wohnbauförderung, falls vorhanden
  • Zuweisung der Wohnungen durch eine kantonale Kommission für die Wohnungsvergabe

Altersgerechte Wohnungen

Diese Art Wohnungen erlaubt ebenfalls eine eigenständige Lebensführung der Bewohner. Die altersgerechten Wohnungen weisen dieselben Merkmale auf wie die Alterswohnungen (geeignete Bauweise, barrierefreie Lebensräume, Lage), mit dem Unterschied, dass keine Zusatzleistungen angeboten werden.

Tagesbetreuung, Tagesstätte oder Tageszentren

In diesen Strukturen werden Ihre Angehörigen tagsüber betreut, wenn sie noch zu Hause wohnen, jedoch Begleitung benötigen. Bei der Tagesbetreuung kann Ihre angehörige Person weiterhin zu Hause wohnen; diese Struktur verzögert oder verhindert, dass sie in ein Alters- oder Pflegeheim aufgenommen wird.

Die Tagesstätte ist ebenfalls ein Ort für die Erkennung und die Prävention von allfälligen Beschwerden und fungiert als Verbindungsglied zwischen der eigenen Wohnung und einer Pflegeeinrichtung (z. B. dem Spital) und umgekehrt. Die Tagesstätte versteht sich als Zusatzleistung zu den Spitex-Dienstleistungen und als Alternative zur definitiven Unterbringung in einem Pflegeheim.

Ausnahmsweise kann eine Tagesstätte Personen aufnehmen, die noch nicht pensioniert sind, jedoch eine IV-Rente beziehen, die an einer körperlichen Behinderung leiden oder langfristig eine Betreuung brauchen.

Einige Kantone bieten auch eine Nachtbetreuung an.

Zentrum oder Ort zur vorübergehenden Aufnahme oder Unterbringung

Das Zentrum zur vorübergehenden Aufnahme oder Unterbringung ermöglicht die Aufnahme von älteren oder jungen Menschen, die gesundheitlich beeinträchtigt, behindert oder sozial isoliert sind oder IV-Leistungen beziehen. Eine solche Aufnahme kann wesentlich zur Steigerung der Lebensqualität beitragen sowie dazu, dass abhängige Personen weiterhin zu Hause bleiben können. Sie entlastet insbesondere auch deren Umfeld. Die Personen werden von einer Betreuungsperson unter Aufsicht einer Pflegefachkraft betreut.

Im Allgemeinen bietet das Zentrum:

  • Einen herzlichen und freundlichen Rahmen
  • Von einem Animationsteam organisierte Aktivitäten, bei denen die Personen in das gesellschaftliche Leben der Einrichtung aufgenommen und integriert werden. Diese Aktivitäten sollen die Fähigkeiten und die sozialen Beziehungen der Personen bewahren und ihnen Spass bereiten
  • Die tagsüber erforderliche Kranken- und Grundpflege. Die notwendigen Pflegemassnahmen werden unter der Aufsicht einer Pflegefachkraft beurteilt
  • Eine ausgewogene Mittagsmahlzeit

(Quelle: Ensemble hospitalier de la Côte)

Die Hotelkosten sowie allfällige Transportkosten gehen zulasten der Leistungsempfänger, während die Pflegeleistungen von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen werden.

 

Pflegeheim

Pflegeeinrichtungen, die Sozial-, Hotel- und Animationsdienstleistungen anbieten. Hier wird das Leben in der Gemeinschaft gepflegt.

Auch wenn in der Alltagssprache ebenfalls andere Begriffe verwendet werden (Heim, Altersheim, Seniorenheim), ist der Begriff «Pflegeheim» im Krankenversicherungsgesetz verankert als Einrichtung, die ständige und nicht akute Pflege anbietet. Dasselbe Gesetz definiert den Auftrag des Spitals als Erbringung der Akutpflege. Diese Pflegeleistungen, nicht jedoch die Hotel- und Animationsleistungen, werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen.

Die Pflegeheime können sich je nach den Personen, die sie aufnehmen, auf verschiedene Bereiche spezialisieren:

  • Somatische Geriatrie für Personen mit altersbedingten körperlichen Beschwerden

  • Psychogeriatrie für Personen mit altersbedingten psychischen Beschwerden – von depressiven Zuständen bis zu Demenzerkrankungen

  • Psychiatrie für junge oder betagte Menschen, die an psychiatrischen Erkrankungen leiden (Psychosen, Korsakow-Syndrom, geistige Behinderung usw.)

  • Sozialer Auffang für isolierte Einzelpersonen, die nicht mehr in der eigenen Wohnung leben können

  • Andere Aufträge in neuen Bereichen (z. B. neurologische Beschwerden bei Aids)

(Quelle: socialinfo.ch, Schweizer Wörterbuch der Sozialpolitik)

Es wird empfohlen, sich über die Möglichkeit einer frühzeitigen Anmeldung in einer solchen Einrichtung zu informieren. In einigen Kantonen ist dies möglich, in anderen nicht. Im Internet bieten Verbände die Onlinesuche nach einer geeigneten Einrichtung an. In der Liste der Adressen kann mit dem Feld «Art» diese Art Dienstleistung mit dem Vermerk «Internet» gesucht werden.

 

 

Weitere Informationen

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