Arbeitgeber werden

Da Betreuungs- und Pflegelösungen rar sind, sehen sich viele Haushalte wegen Problemen mit der Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie dazu gezwungen, Care-Aufgaben (gegenüber Kindern und älteren Angehörigen) an ausländische Personen zu delegieren. Gemäss den Ergebnissen des Nationalen Forschungsprogramms NFP60 über die Gleichstellung der Geschlechter wird die Zahl der Personen, die in Privathaushalten als Hausangestellte arbeiten, auf 100 000 geschätzt, eine Zahl, die sich in 10 Jahren mehr als verdoppelt hat.

Es handelt sich dabei grossmehrheitlich um Migrantinnen, die in ihrem Herkunftsland selbst eine Familie haben und wegen grosser wirtschaftlicher Schwierigkeiten ausgewandert sind. Diese Art der Anstellung geht sehr häufig mit prekären Arbeitsverhältnissen einher, mit Arbeitsbedingungen, die an Sklaverei grenzen. Die Löhne sind oft sehr tief und die Sprachbarrieren oder eine unterschiedliche kulturelle Sensibilität sorgen für Schwierigkeiten bei der Kommunikation.

 

Es existieren gute Praktiken

Es wurden gute Praktiken entwickelt, um diese Bedürfnisse abzudecken und die privaten Initiativen zu bündeln.

Ausländisches Personal kann auf zwei Arten angestellt werden:

  1. Sie schlüpfen faktisch in die Arbeitgeberrolle und stellen die Person selbst an : Die Sozialversicherungen, die Arbeitsbedingungen und der Lohn sind vertraglich zu regeln. Dazu
  • melden Sie sich direkt bei den verschiedenen Sozialversicherungen an und profitieren vom vereinfachten Abrechnungsverfahren.
  • delegieren Sie die administrativen Aufgaben an eine Organisation (z. B. Chèques-Emploi, von gemeinnützigen Organisationen verwaltet).
  1. Sie wenden sich an ein Privatunternehmen, das die ausländische Arbeitskraft anstellt und vermittelt: Sie müssen aber auf verschiedene Punkte achten:
    1. Hat das Unternehmen seinen Sitz in der Schweiz?
    2. Verfügt das Unternehmen über eine kantonale Vermittlungs- und/oder Verleihbewilligung?
    3. Falls das vermittelte Personal nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit hat oder falls das Unternehmen seinen Sitz nicht in der Schweiz hat: Verfügt es über die eidgenössische Vermittlungs- und/oder Verleihbewilligung?
    4. Wissen Sie, wie viel die Person, die bei Ihrer angehörigen Person im Einsatz ist, vom Betrag erhält, den das Unternehmen Ihnen in Rechnung stellt?
    5. Entspricht der Vertrag mit der Agentur den schweizerischen Rechtsvorschriften? So darf der Vertrag es der vermittelten Person z. B. nicht untersagen, am Ende der Vermittlungsdauer direkt mit Ihnen einen Vertrag abzuschliessen.
    6. Sind die Arbeitsbedingungen der vermittelten Person angemessen? Können Sie den Vertrag einsehen, der die Person an die Personalvermittlungsagentur bindet? Falls Sie keinen Einblick erhalten, ist das ein schlechtes Zeichen. Als Instrument für die Beurteilung der Arbeitsbedingungen können Sie den Normalarbeitsvertrag auf info-workcare.ch (PDF-Dokument) beiziehen.
    7. Welche Sachleistungen (Verpflegung und Unterkunft) werden berücksichtigt? Die offiziellen Tarife sind in der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHVV festgelegt RS 831.101 (Art. 11).

Die kantonalen Behörden helfen Ihnen bei der Einschätzung, ob ein Unternehmen seriös ist oder nicht.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft führt eine öffentliche Liste der rechtskräftig sanktionierten Arbeitgeber (siehe unter Sanktionen).

Falls die Personalvermittlungsfirma sich nicht an die schweizerische Gesetzgebung hält, insbesondere falls sie nicht über die eidgenössische Vermittlungs- und/oder Verleihbewilligung verfügt, können Sie auch als Kunde mit einer Busse von bis zu CHF 40 000.– bestraft werden!

Ob Sie selbst Arbeitgeber/-in werden oder sich an eine Personalvermittlung wenden, die schweizerischen Gesetze (Arbeitsgesetz, Obligationenrecht, AHV-Gesetz, IV-Gesetz, Gesetz über die berufliche Vorsorge usw.) verpflichten Arbeitgeber zu verschiedenen Regeln, die die Gesundheit, die Integrität und die Zukunft der Angestellten sichern sollen. Sie selbst sowie Ihre Angehörigen profitieren in der Schweiz von diesem Schutz oder haben während des eigenen Berufslebens davon profitiert.

Unabhängig von der gewählten Variante sind die Ausbildung und die Kompetenzen der angestellten Personen genau zu prüfen. Je nach Bedürfnissen Ihrer Angehörigen wird empfohlen, die Pflege an Pflegefachkräfte zu delegieren.

 

Selbstständige Erwerbstätigkeit?

Im Bereich der Care-Arbeit sind die meisten Haushaltshilfen in Privathaushalten nicht selbstständig erwerbend. Wer sich als selbstständig erwerbende Person anmelden will, muss belegen, dass er oder sie in mehreren Haushalten tätig ist und dass das Einkommen von mehreren Arbeitgebern stammt. Jede selbstständig erwerbende Person muss sich als solches bei der zuständigen kantonalen Behörde anmelden, die eine offizielle Bescheinigung ausstellt. Sie dürfen darauf bestehen, diese zu sehen.

Falls sich in der Folge herausstellt, dass sich die Person selbst zwar als «selbstständig erwerbend» bezeichnet, es aber effektiv nicht ist, müssen Sie die periodischen Sozialversicherungsbeiträge sowie Leistungen bei Krankheit und Unfall nachzahlen. Ausserdem riskieren Sie eine Busse wegen Verstosses gegen das Gesetz gegen die Schwarzarbeit.

 

 

Weiterführende Informationen

Vertrag für die Betreuung und Unterstützung zu Hause durch eine Drittperson, die vor Ort wohnt (PDF).

2023 vertrag_fuer_die_betreuung_zu_hause_durch_eine_drittperson.pdf

 

Projekte

  • Die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich hat den Ratgeber Haushaltshilfe beschäftigen – Das müssen Sie wissen veröffentlicht, der Tipps und alle notwendigen rechtlichen Informationen enthält. Arbeitsverträge, Mindestlöhne, Kosten für Verpflegung und Unterkunft, Arbeits- und Bereitschaftszeit, Ruhezeiten, Pausen, Ferien und Urlaube, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Probezeit – das sind alles Punkte, die im Detail zu regeln sind. Der Ratgeber kann kostenlos bei der Fachstelle bestellt oder heruntergeladen werden.
  • Die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich zusammen mit einer Trägerschaft betreibt die Informationsplattform careinfo.ch in Deutsch, Polnisch und Ungarisch. Sie richtet sich an Care-Migrantinnen und Migranten, die in Schweizer Privathaushalten arbeiten, sowie an ihre Arbeitgebenden und an Fachpersonen: www.careinfo.ch. Die Plattform bietet Informationen in rechtlichen Fragen, enthält Beiträge zu aktuellen Entwicklungen und bietet Care-Migrantinnen die Möglichkeit, sich in einer geschützten Gruppe auszutauschen und zu vernetzen.
  • Das Projekt «In guten Händen – zu Hause betreut» von Caritas Schweiz ermöglicht es aus Rumänien und der Slowakei stammenden Betreuerinnen und Betreuern für betagte Menschen, während drei Monaten in Privathaushalten in den Kantonen Argau, Basel Stadt und Basel Land, Bern, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Solothurn, Zürich und Zug legal zu arbeiten.
    Im PDF-Dokument finden Sie weitere Details  ein_innovatives_projekt_von_caritas.pdf.

 

 

Wichtige Informationen

Liste der kantonalen Kontrollorgane für Schwarzarbeit.

Übernahme der Berechnung und der Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge für zu Hause beschäftigte Personen

  • In der Westschweiz, im Tessin und im Kanton Bern: www.cheques-emploi.ch (alle Arten von Beschäftigung, Online-Kontoverwaltung)
  • In der Deutschschweiz: «Proper Job», auf www.fairnessatwork.ch (Haushalt, Hilfe zu Hause)

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren der Sozialversicherungen

Pilotprojekt der Caritas «In guten Händen»

Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft)

Stadt Zürich - Homepage " Haushaltshilfe im Alter "

Informationen und Ressourcen betreffend die Bekämpfung der Schwarzarbeit auf der Website des SECO Staatssekretariats für Wirtschaft

Informationswebsite für Migrantinnen und Migranten, die im Care-Sektor tätig sind: www.careinfo.ch (Deutsch, Polnisch, Ungarisch).

Testimonial-Videos anschauen

Erfahren Sie, wie andere betreuende Angehörige, die Situation erleben.
Sie erzählen davon, wie sie ihre verschiedenen Aufgaben miteinander vereinbaren.

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