Administrative Aufgaben übernehmen

Die Unterstützung von Angehörigen kann viele Formen annehmen. Wenn Sie die administrativen Aufgaben übernehmen, können Sie Ihren Angehörigen viele Sorgen abnehmen. Dieser Prozess erfolgt schrittweise. Sobald die administrativen Fragen geregelt sind, vereinfachen sich die Beziehungen zu Ihren Angehörigen und Sie können gegenseitig voneinander profitieren.

Der Zugang zu Versicherungen oder zur öffentlichen Verwaltung, gängige Prozesse im finanziellen Bereich (Bezahlen von Rechnungen) haben mit der Technologie schrittgehalten und können nun online abgewickelt werden. Alles wurde in die Wege geleitet, damit die Leistungsbezüger/-innen und die Kundschaft möglichst selbstständig agieren können – dank einem Konto, einem Login oder einem passwortgeschützten Zugang. Ausserdem reicht es nicht mehr, zu wissen, wie man einen Computer bedient: Die Absicherung von Kontakten erfolgt häufig über die gleichzeitige Verwendung von verschiedenen Geräten – dem Computer (oder einem Tablet) und dem Telefon.

Vielleicht ist es für Sie persönlich nicht nachvollziehbar, aber viele ältere Menschen, die den Kontakt und die täglichen Berührungspunkte mit der Technologie verloren haben oder verlieren, haben Angst vor der virtuellen Dimension, ohne direkte Ansprechperson. Denn die Technologie schreitet voran, immer rascher und unaufhaltsam. Denken Sie nur an die Billettautomaten im öffentlichen Verkehr – die Technologie hat sich schnell entwickelt und wir müssen uns pausenlos anpassen.

Daher lohnt es sich, dieses Thema anzusprechen und mit Ihren Angehörigen abzuklären, ob sie im administrativen Bereich Unterstützung benötigen:

  • Bezahlung der laufenden Rechnungen. Es kann sehr sinnvoll sein, die Rechnungen, die Ihre Angehörigen selbst begleichen, zu überwachen. Denn zahlreiche Werbemittel und Direktmarketingsendungen enthalten unnötigerweise Einzahlungsscheine, die einfach ignoriert werden sollen.
  • Verwaltung der Kredit- und/oder Debitkarte
  • Suche nach einer neuen Krankenkasse und/oder Verlängerung der Krankenversicherung (ab Oktober jeden Jahres)
  • Rückerstattung von Rechnungen, Medikamenten durch die Krankenkasse
  • Ausfüllen der Steuererklärung
  • Follow-up Management bei allen Sozialversicherungen
  • Beantragung einer zusätzlichen Hilfeleistung
  • Verschiedene laufende Kontakte mit der Wohngemeinde
  • Zählerabrechnungen (Wasser, Strom, Gas)
  • Heizabrechnung
  • Laufende Einkäufe (z. B. mit Heimlieferung)
  • Kauf von Abonnementen für den öffentlichen Verkehr (Mehrfahrtenkarten, Abonnemente), Zugbilletten, Tickets für Ausstellungen, Museen, Konzerte
  • Organisation von Ausflügen, Reisen usw.
  • Verlängerung oder Kündigung von verschiedensten Versicherungen (Auto usw.)
  • Verlängerung oder Kündigung von Abonnementen (Zeitungen, Zeitschriften, Handy usw.)
  • Haustürgeschäfte

 

Falls Sie und Ihre angehörige Person sich einig werden, was sie an Sie delegieren will, ist es empfehlenswert, die notwendigen Unterlagen zusammenzutragen und in einem Dossier zusammenzufassen, das Sie bei sich behalten.

Siehe die «Checkliste für berufstätige betreuende Angehörige» (PDF).

 

Kündigungsfristen einhalten

Falls ein Abonnement oder eine Versicherung gekündigt werden soll, müssen die Kündigungsfristen unbedingt bekannt sein. Werden diese nicht eingehalten, wird das Abonnement in der Regel um eine weitere Periode von einem Jahr oder mehr verlängert. Falls möglich, kann es sich lohnen, alle von Ihren Angehörigen abgeschlossenen Abonnemente zusammenzutragen, um einen Überblick zu haben und die Kündigungsdaten und -fristen zu kennen. Können Sie diese nicht ermitteln, müssten Sie sich direkt an jedes Unternehmen wenden, um die Details zu erfahren. Eine Vollmacht wäre dabei sehr nützlich.

Ihre angehörige Person vertreten

Es ist sehr ratsam, dass Ihr Vater oder Ihre Mutter über eine allgemeine Vollmacht für die Angelegenheiten des anderen von ihm oder ihr betreuten Elternteils verfügt.

Ausserdem sollten Sie als Sohn oder Tochter je nach Situation oder Gesundheitszustand Ihrer Eltern rechtzeitig eine Vollmacht haben, um die Bank- und/oder Postkonten verwalten zu können. Ältere Personen ordnen ihre Unterlagen oft anders. Wenn Sie den Überblick haben, verstehen Sie rascher, was zu einem gegebenen Zeitpunkt gemacht werden muss. Eine Vollmacht oder ein Vorsorgeauftrag erleichtert die Übertragung der administrativen Aufgaben.

Ihre Angehörigen können vorausschauend handeln und einen Vorsorgeauftrag erstellen, in dem sie festhalten, welche natürliche (Familienmitglied, Freund) oder juristische Person (z. B. ein Treuhandunternehmen) sie bei Urteilsunfähigkeit vertreten soll.

In der Rubrik Allgemeine Informationen – Rechtliche Aspekte – Für Ihre angehörige Person finden Sie detailliertere Informationen.

Die Schweizerische Alzheimervereinigung hat zu diesem Thema zwei sehr nützliche Broschüren veröffentlicht (siehe untenstehende Links).

Provisorische Anmeldung in einer Wohn- oder Betreuungseinrichtung: nicht in allen Kantonen möglich.

Der Gesundheitszustand kann sich schnell verschlechtern, eine Pflegebedürftigkeit tritt unter Umständen rasch ein. Es wird daher empfohlen, Ihre Angehörigen provisorisch in einer Einrichtung mit Alterswohnungen oder einem Pflegeheim anzumelden, sobald eine starke Verschlechterung des Gesundheitszustands erkennbar ist. Denn zum Zeitpunkt, wo eine rasche Unterbringung notwendig ist, hat es allenfalls keine Lösung in der Nähe des Wohnorts, sodass Ihre angehörige Person anderweitig untergebracht werden muss. Das erschwert die Sachlage für alle (für Ihre Angehörigen und Sie selbst).

Dieses Vorgehen ist jedoch nicht in allen Kantonen möglich. So kann man seine Angehörigen im Kanton Waadt nicht im Voraus anmelden. In allen vier Pflegenetzen des Kantons hat das «Bureau régional d’information et d’orientation médico-sociale» (BRIO) den Auftrag, die Situationen von alters- oder krankheitsbedingt behinderten Personen, die pflegebedürftig werden, zu beurteilen und sie an eine Spitex-Organisation, ein Pflegeheim oder eine Übergangsstruktur zu verweisen, sodass die Personen unter guten Bedingungen weiterhin in ihrer Wohnung leben können. Das BRIO ist über die verfügbaren Plätze in den Pflegeheimen in der Region sowie über die Unterbringungsanfragen informiert.

In den Kantonen, die eine provisorische Anmeldung erlauben, können Sie sich bei einem Besuch der Einrichtungen mit Ihren Angehörigen einen Überblick über die Möglichkeiten verschaffen. Falls in Ihrer Region mehrere Alternativen vorhanden sind, können Ihre Angehörigen selbst eine Wahl treffen, sofern sie dazu noch in der Lage sind.

Patientenverfügung

Letztlich kann Ihre angehörige Person selbst darüber entscheiden, wie sie am Lebensende behandelt werden möchte, und zwar mit einer Patientenverfügung.

 

 

Weiterführende Informationen

Siehe die «Checkliste für berufstätige betreuende Angehörige» (PDF)

checkliste_der_beduerfnisse_meiner_angehoerigen_aus_der_ferne_helfen.pdf

 

Mit einem Vorsorgeauftrag die Zukunft planen – Schweizerische Alzheimervereinigung (PDF)

Rechte und Pflichten – Was Angehörige von Menschen mit Demenz wissen sollten – Schweizerische Alzheimerstiftung (PDF)

Eine Patientenverfügung erstellen – Schweizerische Alzheimervereinigung (PDF)

 

Wichtige Informationen

Liste der Adressen in Ihrer Nähe

Allgemeine Informationen – Rechtliche Aspekte - ch.ch, eine Dienstleistung des Bundes, der Kantone und Gemeinden

Patientenverfügung – was Sie wissen müssen

Organisation Pro Senectute (administrative Unterstützung in Ihrer Region, Berechnung von Ergänzungsleistungen, usw)

Testimonial-Videos anschauen

Erfahren Sie, wie andere betreuende Angehörige, die Situation erleben.
Sie erzählen davon, wie sie ihre verschiedenen Aufgaben miteinander vereinbaren.

Ich will meine Erfahrung nutzen

Seien Sie sich Ihrer Vorzüge und Ihrer Erfahrung bewusst. Als betreuende angehörige Person können Sie diese Situation nutzen. Entdecken Sie, wie.